Rechtsprechung
   BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25531
BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 (https://dejure.org/2013,25531)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 (https://dejure.org/2013,25531)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 (https://dejure.org/2013,25531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von Wahlhandlungen

  • openjur.de

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; rechtzeitige Bekanntgabe von Wahlhandlungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - rechtzeitige Bekanntgabe von Wahlhandlungen

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Briefwahl zur Schwerbehindertenvertretung

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die nicht ganz öffentliche Wahl: Wie ist bei Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung das Gebot der Öffentlichkeit der Wahl sicherzustellen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99

    Öffentlichkeit der Stimmauszählung

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11
    Durch das Gebot der Öffentlichkeit sollen interessierte Personen die Möglichkeit erhalten, die Ordnungsmäßigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, damit der Verdacht von Wahlmanipulationen "hinter verschlossenen Türen" nicht aufkommen kann (vgl. zur Stimmenauszählung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233).

    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (vgl. zur Stimmenauszählung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - aaO) .

    Dabei muss der Hinweis nicht notwendig bereits im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern kann auch auf andere Weise erfolgen (vgl. dazu auch BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233).

    Die Vorschrift soll der Minderung abstrakter Gefährdungen dienen (vgl. zu § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 3 und 4 der Gründe, BAGE 96, 233) .

  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11
    Die Öffentlichkeit der Wahl ist Grundvoraussetzung für eine demokratische Willensbildung (vgl. für politische Wahlen BVerfG 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - Rn. 106, BVerfGE 123, 39) .

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung - in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis - und die Ermittlung des Wahlergebnisses (vgl. für politische Wahlen BVerfG 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - aaO).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr. BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG München, 12.10.2011 - 11 TaBV 29/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11
    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2011 - 11 TaBV 29/11 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Gießen, 10.07.2019 - 7 BV 20/18

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften

    Die Öffentlichkeit der Wahl ist Grundvoraussetzung für eine demokratische Willensbildung (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris; vgl. für politische Wahlen BVerfG v. 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, juris).

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung - in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis - und die Ermittlung des Wahlergebnisses (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris; vgl. für politische Wahlen BVerfG v. 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, juris).

    Durch das Gebot der Öffentlichkeit sollen interessierte Personen die Möglichkeit erhalten, die Ordnungsmäßigkeit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, damit der Verdacht von Wahlmanipulationen "hinter verschlossenen Türen" nicht aufkommen kann (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris m.w.N.).

    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris m.w.N.).

    Könnte der Wahlvorstand ohne eine mögliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit die Freiumschläge der Briefwähler öffnen und die Wahlumschläge entnehmen, wäre die Gefahr nicht auszuschließen, dass er in die Wahlumschläge Einblick nimmt, um festzustellen, wie der betreffende Wähler seine Stimme abgegeben hat (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).

    Dabei muss der Hinweis nicht notwendig bereits im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern kann auch auf andere Weise erfolgen (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris m.w.N.).

    § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren, deren Verletzung nach § 19 Abs. 1 BetrVG iVm. § 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX geeignet ist, die Anfechtung der Wahl zu rechtfertigen (BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr. BAG v. 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11, juris; BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris).

    Die Vorschrift soll der Minderung abstrakter Gefährdungen dienen (vgl. BAG v. 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11, juris w.w.N.).

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt der Senat deshalb an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; zur Betriebsratswahl BAG 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 96, 233) .

    Zur Herstellung dieser Beobachtungsmöglichkeit ist es erforderlich, dass Ort, Tag und Zeit sämtlicher öffentlicher Kontrolle unterliegender Vorgänge im Wahlverfahren rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233) .

  • LAG Köln, 20.04.2015 - 5 TaBV 6/14

    Wahrung der Anfechtungsfrist gem. § 22 Abs. 2 S. 2 MitbestG

    Diese werden durch eine jederzeit und ohne Ankündigung mögliche Kontrolle wirkungsvoll verhindert (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853).

    Dabei müsse der Hinweis nicht notwendig bereits im Wahlausschreiben enthalten sein, sondern könne auch auf andere Weise erfolgen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2).

    Für die Wahl zum Betriebsrat und zur Schwerbehindertenvertretung nimmt das BAG an, dass mit dem Begriff der Öffentlichkeit nicht die allgemeine Öffentlichkeit, sondern die Betriebsöffentlichkeit gemeint ist (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853) .

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmenauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11 - EzA § 18 BetrvG 2001 Nr. 2; 15. November 2000- 7 ABR 53/99 - NZA 2001, 853; WWKK/Wißmann § 22 MitbestG Rn. 30).

  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 11/16

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen -

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der von den Antragstellern angeführten Entscheidung des Senats vom 10. Juli 2013 (- 7 ABR 83/11 -) .

    Da es dort keine persönliche Stimmabgabe geben konnte, deren Ort, Tag und Zeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SchwbVWO im Wahlausschreiben mitzuteilen gewesen wäre, musste der Wahlvorstand Ort und Zeit der in § 12 Abs. 1 SchwbVWO geregelten Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bekannt geben, um dem Erfordernis der Öffentlichkeit zu genügen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 20) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung - bzgl. der Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis - wie auch die Ermittlung des Wahlergebnisses, wobei der Kontrolle der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses besondere Bedeutung zukommt (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 106, 111; BAG 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris).

    Das Öffentlichkeitsgebot gebietet daher, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen und - bezogen auf die betriebliche Öffentlichkeit - interessierten Personen im Betrieb die Möglichkeit eröffnet wird, die Ordnungsgemäßheit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, um selbst den Anschein von bzw. Verdacht auf Manipulationen "hinter verschlossenen Türen" gar nicht erst aufkommen zu lassen (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 108, 111; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40, 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38; LAG Hamm 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 - Rn. 31; ArbG Frankfurt 22.11.2004 - 15 BV 409/04 - Rn. 54, juris).

    Das Erfordernis, selbst aktiv zu werden und sich nach dem Bestehen einer Teilnahmemöglichkeit zu erkundigen oder um Einlass in den Wahlraum zu bitten, ist geeignet, Zugangsberechtigte von vornherein von der Teilnahme auszuschließen, jedenfalls durch die psychologische Hemmschwelle, die einer solchen Nachfrage entgegenstehen kann (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482).

    Festzustellen ist allerdings, dass die Gerichte in den einschlägigen Entscheidungen zur Wahrung des Öffentlichkeitsgebots alle verlangen, dass ungehinderter "Eintritt" in (LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482) oder "Zutritt" (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 14; VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 54 f.; 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15 - Rn. 41; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) bzw. "Zugang" (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 12; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482) zum Ort der Stimmauszählung gewährt wird, was ein Betreten der Räumlichkeit impliziert.

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Ergebnis erzielt worden wäre (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 17; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 24; 20.01.2021 - 7 ABR 3/20 - Rn. 24; 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 27; LAG Nürnberg 27.11.2007 - 6 TaBV 46/07 - Rn. 36, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 483).

  • LAG Köln, 20.05.2016 - 4 TaBV 98/15

    Unwirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung wegen Verletzung der

    Ist - wie hier - ausschließlich schriftliche Stimmenabgabe angeordnet - muss der Wahlvorstand, um dem Erfordernis der Öffentlichkeit zu genügen, rechtzeitig Ort und Zeit der in § 12 Abs. 1 SchwbVWO geregelten Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bekannt geben (BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 20).

    Die Öffnung der Freiumschläge und die weitere in § 12 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO geregelte Behandlung der schriftlichen Stimmenabgaben in öffentlicher Sitzung gehört zu den wesentlichen Wahlvorschriften (BAG 10.07.2013 - 7 ABR 83/11).

    Ort und Zeit der Öffnung der Freiumschläge und der nachfolgenden Handlungen im Sinne des § 12 Abs. 1 SchwbVWO brauchen nicht unbedingt schon im Wahlausschreiben bekannt gegeben zu werden (BAG 10.07.2013- 7 ABR 83/11).

    Kann die Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10.07.2013, a. a. O., Rn. 24).

  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Auch aus der Entscheidung des Senats vom 10. Juli 2013 (- 7 ABR 83/11 -) ergibt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nichts anderes.

    Da es dort keine persönliche Stimmabgabe geben konnte, deren Ort, Tag und Zeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SchwbVWO im Wahlausschreiben mitzuteilen gewesen wäre, musste der Wahlvorstand Ort und Zeit der in § 12 Abs. 1 SchwbVWO geregelten Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen bekannt geben, um dem Erfordernis der Öffentlichkeit zu genügen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 20; vgl. auch BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 11/16 - Rn. 52) .

  • LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 22, wo die Öffnung der Freiumschläge nicht in der im Wahlausschreiben angekündigten Sitzung am 26. Oktober 2010 um 13:00 Uhr, sondern am selben Tage bereits in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 12:45 Uhr erfolgte.

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (ständige Rechtsprechung: Bundesarbeitsgericht 25. Oktober 2017 -7 ABR 2/16- Rn. 43; 26. Oktober 2016 -7 ABR 4/15- Rn. 31; 10. Juli 2013 -7 ABR 83/11- Rn. 24; 18. Juli 2012 -7 ABR 21/11- Rn. 30).

  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Zur Herstellung dieser Beobachtungsmöglichkeit ist es erforderlich, dass Ort, Tag und Zeit sämtlicher öffentlicher Kontrolle unterliegender Vorgänge im Wahlverfahren rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 96, 233).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11; WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 22 MitbestG Rn. 33).

  • LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - öffentliche

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11; WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 22 MitbestG Rn. 33).

    Bei einem Verstoß gegen das Erfordernis der öffentlichen Stimmauszählung ist die Kausalität regelmäßig gegeben, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl bei ordnungsgemäßer Durchführung zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (BAG 10. Juli 2013- 7 ABR 83/11; 15. November 2000 - 7 ABR 53/99; WKS/Wißmann, 5. Aufl. 2017, § 22 MitbestG Rn. 38).

  • LAG Hessen, 24.09.2018 - 16 TaBV 50/18

    Die Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler hat gemäß § 26 Absatz 1 Wahlordnung

  • LAG Köln, 20.05.2015 - 5 TaBV 18/15

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl

  • VG Göttingen, 20.09.2021 - 7 A 2/20

    Briefwahl; Personalratswahl; Wahl: Geheimheit der; Wahlanfechtung

  • LAG Hamm, 02.09.2016 - 13 TaBV 94/15

    Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • LAG Köln, 11.06.2015 - 7 TaBV 10/15

    Anforderungen an das Verfahren bei der Betriebsratswahl

  • KAGH, 07.07.2017 - M 1/16
  • LAG Hessen, 25.05.2020 - 16 TaBV 147/19

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung Grundsatz der

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • LAG Köln, 26.01.2016 - 12 TaBV 60/15

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson der

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

  • ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22

    Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des

  • ArbG Köln, 26.01.2023 - 11 BV 101/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht